Mit der aktuellen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg“ in der Fassung vom 8. Mai 2020 wurde festgelegt:
§ 6 Sportstätten, Sportbetrieb und Spielplätze
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt (auch soweit diese Einrichtungen Bestandteil von Beherbergungsstätten sind). Dies gilt nicht für öffentliche und private Sportanlagen unter freiem Himmel
1. zur Wahrnehmung schulischer Bewegungsangebote,
2. ab dem 15. Mai 2020 für den kontaktfreien Sport-und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport.
Das bedeutet leider, dass sportliche Betätigungen in geschlossenen Räumen und Hallen weiterhin nicht erlaubt sind. Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder sollen aber auf absehbare Zeit öffnen dürfen, sobald ein Konzept der zuständigen Behörden vorliegt. Wir bedauern, aber respektieren diese Entscheidung und hoffen auf eine baldige offizielle Verfügung, sodass wir schnellstmöglich mit entsprechenden Auflagen wieder mit Euch zusammen starten dürfen.
Komplette Verordnung zum Download:
Aktuelle Informationen des Landes Brandenburg:
Kommentar schreiben